12.07.2022
Bundesschiedskommission beanstandet Fusion von Ortsvereinen der Nordbremer SPD
Der Beschluss des SPD-Unterbezirks Bremen-Nord für die Fusion von drei Ortsvereinen ist unwirksam. Das hat das oberste Parteischiedsgericht der SPD, die Bundesschiedskommission, mit ihrer Entscheidung vom 1. Juli 2022 auf eine Berufung des Ortsvereins Bremen-Rönnebeck festgestellt.
Nach einem Beschluss des Unterbezirksvorstands der SPD Bremen-Nord vom 21. November 2021 sollten die Ortsvereine Farge-Rekum, Rönnebeck und Blumenthal in dem Ortsverein Blumenthal aufgehen. Die Bundesschiedskommission hat den Beschluss des Unterbezirksvorstandes aus formellen Gründen aber beanstandet. Voraussetzung für eine Neuabgrenzung der Ortsvereine ist nach der Satzung der SPD eine vorherige ordnungsgemäße Anhörung. Den betroffenen Ortsvereinen müssen die wesentlichen Gründe, auf denen die in Aussicht genommene Entscheidung beruhen soll, vorher bekannt gegeben werden, damit sie sich qualifiziert äußern können. Dem Ortsverein Bremen-Rönnebeck war vor dem Neuabgrenzungsbeschluss des Unterbezirksvorstandes aber keine hinreichende Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden.
Zuvor hatte das Landgericht Bremen mit einem Urteil vom 7. Februar 2022 die Verschmelzung der Ortsvereine vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Parteischiedsgerichte der SPD ausgesetzt.
Entscheidung vom 1. Juli 2022 - 1/2022/St