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Entscheidungen
Die Bundesschiedskommission stellt Entscheidungen, die sie für veröffentlichungswürdig hält, grundsätzlich der Sammlung der obersten Parteischiedsgerichtsurteile zur Verfügung. Sie wird vom Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, gepflegt. Die Entscheidungen können dort kostenfrei abgerufen werden.
Zur Sammlung der obersten Parteischiedsgerichtsurteile
https://docserv.uni-duesseldorf.de/search/search-judgment.xml
Hinweise zur Suche in der Sammlung der obersten Parteischiedsgerichtsurteile und der Suchmaske
http://www.pruf.de/sammlung-partei-schiedsgerichtsurteile.html
Entscheidungen der Bundesschiedskommission können auch bei der Geschäftsstelle der Bundesschiedskommission angefordert werden.