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Aktuelles

18.01.2021

Erfolgloser Wahlanfechtungsantrag zur Wahl des Landesvorstands der Berliner SPD

Die Bundesschiedskommission der SPD hat mit einer Entscheidung vom 9. Januar 2021 den Wahlanfechtungsantrag zweier SPD Mitglieder, die in der Berliner Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen aktiv sind, als unzulässig abgelehnt.

Der Landesparteitag der Berliner SPD hatte Ende November 2020 Franziska Giffey und Raed Saleh als neue Landesvorsitzende gewählt. Ein Wahlanfechtungsantrag der beiden Mitglieder, die selbst als Landesvorsitzende kandidierten, hatte keinen Erfolg. Das oberste Parteischiedsgericht der SPD bestätigte damit einen Beschluss des SPD Parteivorstandes. Nach dem Wahlrecht der SPD ist ein Zehntel der Stimmberechtigten des Landesparteitags anfechtungsberechtigt, die beiden Mitglieder allein hingegen nicht. Eine erweiternde Auslegung der Regelungen zur Anfechtungsberechtigung sei bei Wahlen zu Parteifunktionen trotz des Rechtes auf freie Wahlen und eine wirksame Beschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht geboten.

Entscheidung vom Januar 9.1.2021 -9/2020/WA