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Die Bundesschiedskommission ist das oberste Parteischiedsgericht der SPD. Es ist zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der SPD oder ihrer Gliederungen mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Satzung (insb. Organisationsstatut, Wahlordnung) gebildet worden. Damit wird dem gesetzlichen Gebot des § 14 Abs. 1 ParteienG Rechnung getragen, „zumindest bei der Partei und den Gebietsverbänden der jeweils höchsten Stufe“ Schiedsgerichte zu bilden.
Die Mitglieder der Bundesschiedskommission sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Die Parteischiedsgerichtsbarkeit der SPD besteht aus Schiedskommissionen, die bei den Unterbezirken, den Bezirken und dem Parteivorstand gebildet werden. Sie stellen einen innerparteilichen Rechtsweg dar und gewährleisten Rechtsschutzmöglichkeiten insbesondere zugunsten von Parteimitgliedern und den Vorständen der Gliederungen. Sie dienen der Absicherung der innerparteilichen Demokratie, der Gewährleistung der mitgliedschaftlichen Rechte der Parteimitglieder und der Sicherung der Ordnung der Partei.