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Aktuelles

09.06.2020

Presseerklärung zu Entscheidung im Parteiordnungsverfahren J. Beekhuis

Chat-Affäre: Beekhuis ist nicht mehr Mitglied der SPD
Die Bundesschiedskommission der SPD hat mit Entscheidung vom 15. März 2020 die Berufung des Mitgliedes des Niedersächsischen Landtages Beekhuis in dem Parteiordnungsverfahren gegen ihn zurückgewiesen. Der Parteiausschluss ist damit wirksam.
Beekhuis habe mit seinem Verhalten nach dem Bekanntwerden der Chat-Äußerungen gegen die Grundsätze der Partei, nämlich gegen das Gebot der innerparteilichen Solidarität verstoßen. Er habe sich nicht angemessen um Schadensbegrenzung, Distanzierung oder gar Entschuldigung bemüht, sondern zugelassen, dass seine Partei in der Region beträchtlichen Schaden durch eine monatelange Auseinandersetzung genommen hat. Ob die in den Chat-Verläufen enthaltenen Äußerungen tatsächlich von ihm stammen und sie authentisch sind, brauchte die Bundesschiedskommission in diesem Zusammenhang nicht klären.
Die Bundesschiedskommission ist das oberste Parteischiedsgericht der SPD. Sie hatte als letzte Instanz der Parteigerichtsbarkeit über das Parteiordnungsverfahren zu entscheiden.
Entscheidung vom 15. März 2020 -4/2019/P -